Spectra GmbH & Co. KG

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Spectra (Schweiz) AG

Stand Januar 2022

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§ 1 Allgemeines

Für unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschliesslich die nachfolgenden Bedingungen. Bedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als sie den nachfolgenden Bedingungen nicht widersprechen. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Angebote sind freibleibend, d.h. wir behalten uns vor, auf Grund des Angebotes den Auftrag anzunehmen oder nicht. Aufträge gelten nach Klarstellung aller Einzelheiten durch schriftliche Bestätigung als angenommen.

Die Preise gelten im allgemeinen als Festpreise, exkl. MWST. Es bleibt jedoch grundsätzlich vorbehalten, in Fällen veränderter Kostenverhältnisse, die am Tage der Lieferung gültigen Preise neu zu berechnen. Über- und Unterlieferungen sind bis zu 10% der bestellten Mengen zulässig. Ebenso sind Teillieferungen zulässig.

 

§ 2 Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind ohne anderslautende, schriftliche Vereinbarung spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum, netto ohne Abzug zahlbar. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Ansprüche des Bestellers, ebenso wie die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

 

§ 3 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum. Der Besteller ermächtigt uns hiermit, diesen Eigentumsvorbehalt im Register eintragen zu lassen.

 

§ 4 Versand und Versicherung

Der Versand erfolgt durch uns nach bestem Ermessen mit einem geeigneten Transportmittel auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Die Versicherung gegen Schäden aller Art ist Sache des Bestellers. Bei Beschädigungen oder Verlust des Transportgutes hat der Besteller selbst bei Empfangnahme Anzeige an die Transportunternehmen und an die Versicherung mit Kopie an uns zu machen.

 

§ 5 Lieferfristen

Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. Nichteinhalten der Lieferfrist berechtigt den Käufer nur zum Rücktritt, wenn die Lieferung auch nach Ablauf schriftlich gesetzten angemessenen Nachfristen nicht erfolgt ist. Schadenersatzansprüche des Käufers sind in diesem Falle ausgeschlossen. Es kann im besonderen keine Verantwortung für Verzögerungen übernommen werden, die für unvorhergesehene Ereignisse, wie Fälle höherer Gewalt, Rohstoffmangel, Embargo, Betriebsstörungen, Streik, Mobilmachung oder Krieg hervorgerufen werden. Dem Käufer erwachsen dadurch keine Ansprüche.

 

§ 6 Zeichnungen und Unterlagen

Für alle Zeichnungen und Entwürfe behalten sich unsere Lieferwerke, bzw. wir das alleinige Eigentums- und Urheberrecht vor. Die genannten Unterlagen werden dem Besteller persönlich anvertraut und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder Dritten zugänglich gemacht, noch kopiert werden. Auf unser Verlangen sind sie uns zurückzugeben.

§ 7 Verpackung, Versand, Kleinmengen-Zuschlag

Die Verpackung wird zusammen mit dem Porto verrechnet. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen. Für Kleinmengenlieferungen unter einem Rechnungsbetrag von CHF 60.– erheben wir zur Kostendeckung einen Zuschlag von CHF 10.–.

 

§ 8 Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen spätestens bei Abhol- oder Versandbereitschaft im Werk oder Lager auf den Besteller über, auch wenn die Lieferung franko, cif, fob oder ähnlicher Klausel erfolgt.

 

§ 9 Beanstandungen, Garantie und Haftung

Reklamationen sind innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung der Ware anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Sendungen mit äusserlich erkennbaren Transportschäden müssen in Empfang genommen werden. Es ist gegenüber dem Frachtführer bei Empfang der Ware auf den Frachtpapieren ein Vorbehalt unter Beschreibung der Mängel anzubringen und vom Frachtführer unterzeichnen zu lassen. Das Transportunternehmen ist innerhalb der gültigen Fristen für den Schaden haftbar zu machen. Werden äusserlich erkennbare Transportschäden nicht sofort beanstandet, gilt die Lieferung als angenommen. Für die Güte des Materials und für sachgemässe Ausführung wird nur in der Weise gehaftet, dass die fehlerhaften Stücke ersetzt werden. Darüber hinausgehende Ansprüche werden abgelehnt. Rücksendungen sind nur nach vorheriger Vereinbarung zulässig. Im übrigen gelten von Fall zu Fall die Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller.

 

§ 10 Einfuhr-/Ausfuhrverpflichtung

Soweit die Ausfuhr der gelieferten Gegenstände durch die Sektion für Ein- und Ausfuhr des eidg. Volkswirtschaftsdepartements untersagt ist, geht dieses Verbot auf den Besteller über und ist bei jedem Weiterverkauf dem jeweiligen Käufer zu überbinden.

 

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen, sowie Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten für beide Parteien ist 8404 Winterthur. Als anwendbares Recht gilt Schweizerisches.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

Beim Verkauf der im Online Shop von Spectra (Schweiz) AG spezifizierten Waren und Dienstleistungen gelten ausschliesslich die AGB in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Diese Geschäftsbedingungen gelten insbesondere auch, wenn sie von denjenigen des Kunden differieren sollten. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im übrigen behält sich die Spectra (Schweiz) AG jederzeitige Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.